Der Jugendweiher in
Röhrach und alle anderen Angelgewässer dürfen von allen Jungfischern selbstständig genutzt werden. Bitte beachtet die
Aushänge an den Gewässern vor dem Angeln!
Voraussetzung:
Es muss immer ein
volljähriger Fischereischeininhaber und Vereinsmitglied mit gültigem Erlaubnisschein dabei sein.