Jugendweiher

Der Jugendweiher in Röhrach und alle anderen Angelgewässer dürfen von allen Jungfischern selbstständig genutzt werden. Bitte beachtet die Aushänge an den Gewässern vor dem Angeln!

Voraussetzung:

Es muss immer ein volljähriger Fischereischeininhaber und Vereinsmitglied mit gültigem  Erlaubnisschein dabei sein.